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9.1 Das fotografische Kulturgut digitalisieren

9.1 Das fotografische Kulturgut digitalisieren

Dieses Kapitel wurde 2023 vollständig überarbeitet. Es beginnt mit den Gründen für die Digitalisierung von Fotografien und weist auf ethische Grundsätze hin, die bei der Planung von Digitalisierungsprojekten zu berücksichtigen sind. Anschliessend werden die Grundlagen der Fotodigitalisierung erklärt, mit Hinweisen zur Wahl der Geräte, zu Standards, welche die Qualitätsanforderungen definieren, zu den elementar wichtigen Begriffe Farbmanagement, Farbprofil und Farbraum (mit Illustrationen), zur Unterscheidung von Archivmastern und Nutzungskopien und zur Sensibilisierung gegenüber den digitalen Möglichkeiten der Bildschärfung. Das Kapitel endet mit konkreten Empfehlungen zur Digitalisierung von Aufsicht- und Durchsichtvorlagen: Eine Tabelle listet die empfohlenen Werte für Auflösung, Farbraum, Bittiefe und Dateiformat auf.

Digitalisierung, Schritte und Ziele

Schritte, die nicht vergessen werden dürfen

Digitalisierung bedeutet zunächst einmal Sorgfalt. Zuerst muss das Original so vorbereitet werden, dass bei der Digitalisierung keine Informationen verloren gehen. Dazu muss das Bild gereinigt, entstaubt und manchmal sogar restauriert werden. Die Qualität der Vorbereitung hat ihren Preis und der gesamte weitere Prozess hängt davon ab.

Der Informationstransfer von der analogen in die digitale Welt durch Scannen oder Fotografieren ist der zweite Schritt. Je besser die Bedingungen sind, unter denen die Digitalisierung durchgeführt wird, desto mehr wird das Original respektiert und desto weniger muss später nachgebessert (was immer fragwürdig ist) oder die Arbeit sogar neu begonnen werden.

Die so erhaltene digitale Kopie ist die «Masterkopie» (Archivmasterdatei), von der alle weiteren Arbeitsschritte ausgehen: Nutzungskopien (Derivate), digitale Abzüge, Veröffentlichungen im Internet oder auf Papier usw. Diese «rohe» Kopie» muss natürlich besonders sorgfältig aufbewahrt werden, da ihr Informationsgehalt dem Original am nächsten kommt und sie als Sicherheitskopie dient.

Warum digitalisieren?

Die Digitalisierung einer Sammlung oder eines Nachlasses ist kein Selbstzweck und sollte sich nicht auf die blosse Verbreitung beschränken: Die Erstellung einer digitalen Kopie sollte auch das Ziel verfolgen, mehr Informationen über die Fotografie zu gewinnen. So kann der Zustand des Originals dokumentiert, seine Beschreibung ergänzt und kontextualisiert und die Fotografie besser verpackt werden. Digitalisierung ist letztlich eine hervorragende Möglichkeit, einem Original einen Mehrwert zu verleihen.

Über die Technik hinaus: Ethische Grundsätze

Die Erstellung einer digitalen Kopie ist immer mit dem Risiko verbunden, sich absichtlich oder unabsichtlich vom Original zu entfernen. Es genügt, dass eine der Anwendungen falsch gehandhabt wird oder schlecht eingestellt ist und damit die Werktreue verletzt wird. Hinzu kommt die Subjektivität des menschlichen Auges. Oft wird versucht, die visuelle Qualität des Originals mithilfe eines Retuschierwerkzeugs zu verbessern, zum Preis, dass die Authentizität beeinträchtigt wird.

Bei der Digitalisierung gibt es nur eine Regel: Die Archivmasterdatei muss dem Original so genau wie möglich entsprechen, sie muss sozusagen ein digitales Faksimile des Originals sein. Dies beginnt mit der Erfassung der Fotos unter den bestmöglichen Bedingungen, mit leistungsstarken und korrekt kalibrierten Geräten, die in der Lage sind, die für das Format des Originals erforderliche Auflösung mit der grösstmöglichen Dichte anzuwenden. Der Vorgang muss an die Natur des Originals angepasst sein, wobei sowohl Abzüge wie transparente Medien so belichtet werden, dass ihr Farbreichtum gewahrt bleibt.

Nach dem Digitalisieren muss die Bilddatei - eine unbearbeitete Kopie, die dem Original so exakt wie möglich entspricht - sicher abgespeichert werden. Retuschen müssen an einem Derivat (einer Nutzungskopie) der Masterkopie vorgenommen werden, keinesfalls direkt an der Archivmasterdatei. Dies gilt ganz besonders für Kodachrom-Farbdias, bei denen es so schwierig ist, das Gleichgewicht der Farben wiederzugeben.

Retuschen können gerechtfertigt sein, wenn die Lesbarkeit aufgrund eines schlechteren Zustands des Originals beeinträchtigt ist. Auch hier werden die Retuschen niemals an der Masterdatei, sondern immer an einer für die Veröffentlichung bestimmten Nutzungskopie vorgenommen.

Gedächtnisinstitutionen sind zu «Ehrlichkeit» verpflichtet: Sie müssen ihre Kulturgüter so präsentieren, wie sie sind. Dies bedeutet, dass jede Reproduktion die Werktreue respektiert, insbesondere dann, wenn Dokumente verbreitet und vermittelt werden.

Grundlagen der Fotodigitalisierung

Abzug, Negativ: Welcher Träger soll digitalisiert werden?

Die Antwort ist nicht trivial, sie spaltet sogar: der Abzug, ohne Frage, für Kunsthistoriker, und das Negativ, natürlich, für Archivarinnen, und manchmal, im Zweifelsfall, ... beide.

Viele werden sagen, dass das Negativ letztlich nur eine Etappe ist, und es stimmt, dass der fertige Abzug die letzte der verschiedenen Etappen des fotografischen Prozesses darstellt, ähnlich wie die Interpretation, die ein Musiker aus einer einfachen Partitur macht. Die Körnung des Abzugs ist oft das Ergebnis einer Entscheidung, da die Belichtung das Knowhow und die Absicht der Fotografin oder des Technikers, der das Bild entwickelt, widerspiegelt. Wenn also eine konkrete Entscheidung hinter dem Abzug steht, sollte dieser vorzugsweise digitalisiert werden.

Es ist jedoch zu bedenken, dass das Negativ aufgrund seiner besonders feinen Körnung in der Regel mehr Informationen enthält als der Abzug. Oftmals gibt das vergrösserte Bild, das aus dem Negativ entsteht, nicht alle Details des Negativs wieder. Bei einem eher dokumentarischen Ansatz, bei dem der Abzug nur ein notwendiger technischer Schritt für das Lesen der Fotografie ist, kann dem Negativ der Vorrang gegeben werden.

Kurz gesagt: Der Fotoabzug, also das Endergebnis, wird bevorzugt digitalisiert, es sei denn, der Abzug wurde als Mittel zur Visualisierung ohne besondere Absichten hergestellt.

Apparate, Geräte: Welche Technologie soll verwendet werden?

Für die Digitalisierung von fotografischen Kulturgütern gibt es zwei unterschiedliche Technologien, die aktuell zur Anwendung kommen: Das Scannen und die digitale Reprografie. Sie unterscheiden sich in der Art und Weise, wie das analoge Bild in ein digitales überführt wird. Bei der Scantechnik wird das Objekt von einem Linearsensor Zeile für Zeile abgetastet, was meist mehrere Sekunden oder Minuten dauert. Bei der Reprofotografie hingegen wird das digitale Bild von einem flächigen Sensor/Chip innerhalb eines Sekundenbruchteils ganzheitlich erfasst. Beide Technologien liefern gute Resultate, sofern die Geräte gewisse Qualitätsanforderungen erfüllen und das technische Know-how des Personals, das die Apparate einrichtet und bedient, vorhanden ist. Ohne auf spezifische Geräte oder Hersteller einzugehen, sollen die Vor- und Nachteile der beiden Digitaliserungstechniken kurz erörtert werden.

In den 1990er-Jahren noch wurden Kulturgüter an vielen Institutionen mittels der analogen Reprofotografie dokumentiert. Für zweidimensionale Objekte wurde diese Praxis im Laufe des Jahrtausendwechsels sukzessive von der Scantechnik verdrängt. Während der letzten 20 Jahre haben sich Scanner und digitale Aufnahmesysteme kontinuierlich verbessert. Bei Letzteren verbesserte sich die Präzision der Objektive, die Auflösung und Grösse von Flächensensoren (professioneller) Digitalkameras soweit, dass digitale Aufnahmen die Informationsdichte von feinkörnigen Grossformatfilmen erreichten und schliesslich übertrafen. Auch unsere Augen gewöhnten sich in dieser Zeit zunehmend an die «digitale Schärfe». Für die Dokumentation fotografischer Kulturgüter wurde die Reprofotografie schliesslich wiederentdeckt und kommt heutzutage unter Verwendung von leistungsfähigen Digitalkameras vermehrt wieder zum Einsatz. Welche Geräte verwendet werden, ob sich Scanner oder die Reprofotografie besser eignen, hängt selbstverständlich auch von den zu digitalisierenden Medien, ihrer Grösse und Beschaffenheit ab. Grundsätzlich ist man mit Flachbett- und Filmscannern jedoch eher eingeschränkt als mit der Reprografie, mit der sich fast jedes zweidimensionale sowie auch körperhafte fotografische Dokumente (z.B. Daguerrotypien) mit dem nötigen Fachwissen digitalisieren lassen. Ein weiterer, äusserst wichtiger Vorteil der Reprografie ist die deutlich höhere Geschwindigkeit der Bildaufzeichnung – diese kann ausschlaggebend sein, gerade wenn grosse Mengen zu bewältigen sind. Ein Kontra der Reprografie sind die Kosten bei der Anschaffung des Equipments. Um die Memoriav-Empfehlungen einhalten zu können, wird eine (möglichst professionelle) Kamera mit einem Sensor von mindestens 50 Megapixeln vorausgesetzt. Ebenfalls eine Hürde stellt das fotografische und technische Know-how dar, das nötig ist für die Einrichtung eines solchen Reprosystems. Die Erarbeitung eines sinnvollen Workflows sowie die Durchführung der Digitalisierungsarbeiten – oder zumindest die Schulung des Personals – sollten unbedingt von Fachpersonen ausgeführt werden. Bei unsachgemässer Bedienung einer Reproanlage ist die Fehlerquelle daher höher als bei der Verwendung eines Scanners. In beiden Fällen ist es jedoch unumgänglich, sich ein wenig mit Farbmanagement zu befassen und die Geräte so zu kalibrieren, dass die analogen Fotografien möglichst farb- und tonwertgetreu in digitale Bilder überführt werden. 

Qualitätsanforderungen an das digitale Bild, Datenstandards

Bei einer analogen Fotografie und deren digitaler Kopie handelt es sich um zwei grundsätzlich verschiedene Bildmedien – daher können diese nur unzureichend miteinander verglichen werden. Dennoch gilt bei der Digitalisierung von Kulturgütern der Konsens, dass die Bildinformation des Originaldokuments möglichst adäquat und medienspezifisch in eine digitale Bilddatei überführt werden soll. Dafür muss ein genügend grosser Farbraum verwendet werden. Zudem soll die Auflösung so gewählt werden, dass sie dem Detailreichtum des Films gerecht wird, d.h. die Pixeldichte sollte nicht kleiner sein als das einzelne Filmkorn. Das digitale Bild, d.h. die digitale Masterdatei soll weder qualitativ verbessert werden (z.B. durch Retuschen, Filter oder Farbkorrekturen) noch sollte eine Verschlechterung der Bildqualität aufgrund ungenügend sorgfältiger Digitalisierung sichtbar werden (z.B. Unschärfe, sichtbare Pixel, Moiré, Verwendung von unzureichenden Farbräumen, etc.). Ein historischer Schwarzweissabzug (sog. Vintage Print) mit den Massen 21 x 30 cm (A4) sollte in seiner originalen Grösse, ohne sichtbare Pixel, auf dem Bildschirm betrachtet und ausgedruckt werden können. Dafür ist eine Auflösung von mindestens 300 ppi (pixel per inch) auf die Originalgrösse nötig. Bei einem normalen Betrachtungsabstand von ca. 30 cm zum Bild kann so von unserem Auge kein Raster wahrgenommen werden. 300 dpi (dots per inch) sind auch in der Druckbranche ein üblicher Standard. Bei der Angabe der Auflösung gilt zu beachten, dass diese nur aussagekräftig ist, wenn auch die Information über die Abmessung des digitalen Bildes vorhanden ist (z.B. 300 ppi, lange Kante: 30 cm). Diese Mindestanforderung an die Auflösung bei Vorlagen mittlerer Grösse kann selbstverständlich überschritten werden, wenn man beim Abbilden oder Drucken der Bilddaten gerne etwas Spielraum hätte. Dies ist insbesondere empfehlenswert bei kleinformatigen Fotografien (< A5). Bei sehr grossen Formaten kommt man sowohl mit dem Scanner als auch beim Verwenden eines Reprosystems früher oder später an eine Grenze, sodass es technisch nicht mehr möglich ist, mit 300 ppi (pixel per inch) auf Originalgrösse aufzuzeichnen. Daher ist es legitim, die Mindestanforderung von 300 ppi ab einem bestimmten Format zu relativieren.

Bei transparenten Bildträgern wie Negativen und Diapositiven verhält es sich ein wenig anders, da diese Originale meist nicht für die Betrachtung in ihrer originalen Grösse und Erscheinungsform vorgesehen waren. In analogen Zeiten wurden Dias für die Projektion verwendet, was ein Blow-up des Bildes und – je nach Farbtemperatur und Intensität der Lichtquelle – eine Verschiebung der Farb- und Tonwerte zur Folge hatte. Ab den Negativen wurden im Farblabor (ebenfalls durch Lichtprojektion) Vergrösserungen hergestellt, die das Bild invertierten und interpretierten (Umkehrung der Tonwerte, Anpassung von Helligkeit und Kontrast). Bei den Überlegungen zur Auflösung dieser transparenten Bildmedien wird folglich davon ausgegangen, dass die Bilder in deutlich grösserer Form nutzbar gemacht werden können. Der Faktor der Vergrösserung orientiert sich dabei an der Bildauflösung der Filme (Körnigkeit), an den technischen Möglichkeiten der Aufnahmesysteme sowie der angestrebten Grösse der druckfähigen Nutzungskopien.

Verbindliche Farb- und Tonwertwiedergaben können sowohl für Aufsichtsvorlagen (Abzüge, Unikatsverfahren) wie für transparente Medien (Film- sowie Glasnegative und -positive) nur durch Kalibrierung der Aufzeichnungssysteme erreicht werden (vgl. Unterkapitel Farbmanagement). An dieser Stelle soll nur schon erwähnt sein, dass alle fotografischen Vorlagen im RGB-Farbraum digitalisiert werden. Auch Schwarzweissabzüge und -negative haben eine Farbigkeit, die nachvollziehbar bleiben soll, selbst wenn es sich um Vergilbungen, Farbveränderungen oder Flecken handelt. Bei der Digitalisierung von Aufsichtsvorlagen wird zudem empfohlen, einen Farb- und Graukeil mitabzubilden, sodass die Bilddatei eine Grössen- und Farbreferenz enthält. Bei transparenten Medien gibt es leider keine praktikable Möglichkeit, eine solche Referenz mitzudigitalisieren. Auch ist die Frage nach dieser Referenz etwas komplexer, da etwa bei Diapositiven die Farbtemperatur und Intensität des Lichts bei der Projektion mitgedacht werden müsste. Der Einfachheit halber sollte bei der Digitalisierung von Negativen und Dias neutrales Durchlicht (5000 Kelvin) verwendet werden. Vor dem Digitalisieren können die Ton- und Farbwerte dennoch mit einem Filmtarget (Siehe Abbildung mit Farbreferenztafeln weiter unten) überprüft werden.

Auf diesen groben Überlegungen bauen die Memoriav-Empfehlungen an die Bildqualität für die verschiedenen Medien und Formate auf. Je nach Museum, Archiv oder Sammlung stehen bei der Digitalisierung andere Ziele im Vordergrund, sodass diese Empfehlungen begründet variiert werden können. Insbesondere dem Entscheid, mit noch höheren Qualitätsansprüchen zu digitalisieren, stehen keine Einwände entgegen, sofern der entsprechende Speicherplatz im digitalen Archiv vorhanden ist. Sich jedoch mit nur einem spezifischen Verwendungszweck im Auge für eine, dem Original nicht adäquate Qualität zu entscheiden, ist weniger ratsam. Eine allgemein verbreitete Devise bei der Digitalisierung von fotografischen Kulturgütern heisst deshalb: «Einmal digitalisieren, aber richtig!». Analoge Fotoemulsionen und Trägermaterialien sind fragil und gerade bei Zellulosenitrat- und Zelluloseazetatnegativen können Bildinformationen irreversibel verloren gehen. Beim Aufbau eines digitalen Langzeitarchiv sollte zudem mitbedacht werden, dass zukünftige Verwendungen des Bildes vielleicht noch gar nicht feststehen. Ebenfalls ein Kriterium ist die Tatsache, dass der grösste Teil des Budgets bei Digitalisierungsprojekten auf die reine Arbeitszeit entfällt und nicht auf die Geräte oder Datenspeicher.

Die Strategie «Do it once, do it right» setzt selbstverständlich voraus, dass die Langlebigkeit der Bilddaten gewährleistet ist. Daher ist es von grösster Wichtigkeit, dass sich die Verantwortlichen der digitalen Bildarchive Gedanken machen zu ihren Datenstandards und dass diese Standards möglichst sammlungsübergreifend eingehalten werden. Gerade in Bezug auf die Obsoleszenz von Dateiformaten und anderen Parametern des digitalen Bildes (Farbraum, Komprimierung, etc.) ist diese Vorgehensweise von Vorteil. Für die Langlebigkeit von Bilddaten gibt es Empfehlungen von verschiedenen Kompetenzstellen (siehe Links am Ende des Kapitels). Sollte ein Dateiformat oder auch ein verwendeter Farbraum trotz Orientierung an diesen Guidelines obsolet werden, können grosse Bildsammlungen bei einheitlichen Standards bedeutend unkomplizierter migriert werden und es ist zudem einfacher den Überblick zu behalten.

Farbmanagement

Das Ziel der digitalen Reproduktion ist die originalgetreue Wiedergabe der Vorlage in einer digitalen Datei, die langfristig aufbewahrt wird und aus der sich nutzungsspezifische Derivate ableiten lassen. Im Folgenden wird erläutert, was wir bei Memoriav unter Originalgetreue verstehen und wie sich die Bildqualität anhand von klar definierten Kriterien messen lässt. Dies ist auch dann relevant, wenn die Digitalisierung bei einem externen Dienstleister in Auftrag gegeben wird und die resultierenden Bilddateien überprüft werden sollen.

Abb. 1: Erstellen von Farbprofilen. Bild: E. Kreyenbühl

 Der Schlüssel zur möglichst originalgetreuen Reproduktion liegt im Farbmanagement, das auch die korrekte Wiedergabe der Tonwerte erzeugt. Da handelsübliche Kamerasysteme und Scangeräte jedoch in erster Linie nicht auf die originalgetreue Farb- und Tonwiedergabe ausgerichtet sind, sondern bunte und kontrastreiche Bilder erzeugen, müssen diese so eingestellt werden, dass sie die Helligkeit linear und die Farben so exakt wie möglich wiedergeben. Es sollten alle Geräte in der Verarbeitungskette entsprechend profiliert sein, insbesondere Monitor und Drucker. Das Erstellen der Profile sollte von erfahrenen Fachpersonen durchgeführt werden. Jede Person, die am Digitalisierungsprozess beteiligt ist, muss aber wissen, dass das kalibrierte Aufnahmesystem nur unter bestimmten Rahmenbedingungen zu guten Resultaten führt. Ein Profil für Aufsichtsvorlagen ist zum Beispiel nicht auf Durchsichtvorlagen anwendbar. Aber auch kaum wahrnehmbare Veränderungen, wie die Veränderung des Raumlichts oder die Veränderung der Lichtquelle eines Scanners nach einigen Betriebsstunden, können einen negativen Einfluss haben.

Hintergrundwissen Farbmanagement

Das Grundprinzip des Colormanagement ist relativ einfach zu verstehen: Farbe ist das Produkt aus Licht und einer Oberfläche, die das Licht reflektiert. Man geht davon aus, dass die Lichtquelle immer dieselbe ist. Zur Kalibrierung erstellt man ein digitales Bild einer Farbreferenztafel, deren Farbwerte (Produkt von Lichtquelle und Oberfläche) bekannt sind. Eine Software vergleicht die Werte der Aufnahme mit den hinterlegten Zielwerten und optimiert die Sensordaten bis sie möglichst nahe an die Zielwerte heran kommen. Das Resultat ist eine Art “Kochrezept” für die Umrechnung der Sensordaten und wird als Kameraprofil (.icc-Datei) gespeichert. Alle künftigen Reproaufnahmen werden dann mit diesem “Kochrezept” erstellt.

Einschränkung Schwarzweiss- und Farbnegative

Sowohl bei Schwarzweissnegativen wie auch bei Farbnegativen kann das Ziel der Originalgetreue nicht über das oben beschriebene Farbmanagement verfolgt werden. Schwarzweissnegative können einen grossen Dichteumfang aufweisen. Daher muss auf eine lineare Wiedergabe der Tonwerte geachtet werden.

Bei Farbnegativen macht das Profilieren ebenfalls wenig Sinn, da die orangefarbene Maske des Trägers von Material zu Material variiert und keine konstanten Ergebnisse über Profilierung erzielt würden. Für Farbdiafilme der letzten Generation (ab ca. 2000) gibt es teilweise noch IT-8 Targets (siehe Abb. 2f), die man zur Profilierung erwerben kann. Hierbei sollte man besonders darauf achten, dass Kodachrome Dias mit IT-8 Targets auf Kodachrome-Emulsion profiliert werden. Bei den übrigen Diafilmen gibt es zwar auch Unterschiede, aber man kann auch mit generischen Profilen gute Ergebnisse erzielen.

Kontinuierliche Überprüfung der Bildqualität

Da eine ganze Reihe von Faktoren die resultierende Bildqualität beeinflussen, muss die Bildqualität stets überprüft werden. Zum einen wird die Leistung des Aufnahmesystems regelmässig (täglich, wöchentlich) überprüft und zum anderen wird das Resultat jedes einzelnen Digitalisats durch Farbtargets überprüfbar gemacht. Bei Aufsichtsvorlagen - also bei Abzügen - wird ein schmales Farbtarget mit einem geringen Abstand zur Vorlage mitdigitalisiert.

Um die Aufzeichnungsqualtität der Geräte zu überprüfen, kommen formatfüllende Referenztafeln zum Einsatz. Damit lassen sich weitere qualitative Parameter der Bildaufzeichnung überprüfen wie: Konturschärfe, geometrische Verzerrung, Abtastrate, Überschärfung, Farbgenauigkeit, Fehlregistrierungen (Noise, Artefakte) sowie die Gleichförmigkeit der Ausleuchtung.

Abb. 2a: Formatfüllende Referenztafel zur Überprüfung des Aufnahmesystems. Alle Bilder: E. Kreyenbühl

 

Abb. 2b: Kleine Referenztafel “Object Level Target” zur Dokumentation der Originalgrösse, der Farb- und Tonwiedergabe sowie der Schärfe. Diese Targets gibt es in unterschiedlichen Grössen und sie können neben das Objekt gelegt und mitdigitalisiert werden.
Abb. 2c: Color Checker SG zur Erstellung von Farbprofilen bei Aufsichtsvorlagen und zur Überprüfung der Farbwiedergabe.
Abb. 2d: Standard Format Film Target für die Digitalisierung von Schwarzweissnegativen. Diese gibt es im Kleinbild-, Mittel- und Grossformat (4x5”).
Abb. 2e: Genormtes IT8 Farbtarget: existiert als Aufsichts- und Durchsichtvorlage zur Profilierung von Scanner- oder Kamerasystemen.
Abb. 2f: IT8 Target im Kleinbild Diaformat (35mm).

Standards in der Farbreproduktion und deren Überprüfung

In der Reproduktion von Aufsichtsvorlagen haben sich im Verlauf der letzten Jahre zwei Standards entwickelt, die aus einem Set von Messkriterien und Toleranzwerten bestehen. Zum einen hat die niederländische Nationalbibliothek den Metamorfoze Standard definiert (siehe Van Dormolen 2012) und im April 2019 neu aufgelegt. Die Publikation von Version 2 ist für 2023 geplant. Das Ziel dabei war, eine klare Zielvorgabe für die Qualität von Massendigitalisierungsprojekten zu geben, an die sich unterschiedliche Dienstleister halten mussten. Metamorfoze nennt die drei Qualitätsstufen «Metamorfoze Full», «Metamorfoze Light» und «Metamorfoze Extra Light». Wobei für die Reproduktion von Fotografien ausschliesslich die Qualitätsstufe «Metamorfoze Full» zu empfehlen ist. Innerhalb der Qualitätsstufen werden die Vorgaben noch nach Format der Vorlagen variiert. Zum anderen hat auch das US-amerikanische Nationalarchiv die FADGI Richtlinien (siehe Bibliographie) publiziert, die mit einem Sterne-System arbeiten. Fotografische Vorlagen müssen demnach mit einer Qualität von mindestens 3 von 4 Sternen digitalisiert werden.

Farbraum

Im Digitalisierungsprozess ist die Unterscheidung zwischen “color encoding” und “color reproduction” sehr hilfreich. Beim Prozess des Digitalisierens geht es um “color encoding”, das heisst, dass sämtliche Farben und Helligkeitswerte adäquat in eine digitale Datei überführt werden. In der Regel können viel mehr Farben in eine digitale Datei codiert werden, als auf einem Bildschirm dargestellt werden können (color reproduction). Eine digitale Datei besteht aus Nullen und Einsen, die man aber nicht sehen kann. Um eine Bilddatei darzustellen, braucht es einen Farbraum als Referenzrahmen, damit die RGB Werte korrekt interpretiert werden. sRGB, der Standardfarbraum für Webanwendungen, ist für eine farbgetreue Reproduktion zu klein und daher ungeeignet. Scanmasterdateien müssen in einem grösseren Farbraum wie AdobeRGB (1998) oder eciRGB_v2 abgespeichert werden. Dabei muss man aber im Kopf behalten, dass die meisten Displays aufgrund ihrer Hardware in der Regel nicht viel mehr Farben als sRGB darstellen können. Dies ist zwar störend, aber nicht besonders schlimm. Die Bildqualität wird nicht von Auge am Bildschirm beurteilt, sondern in einem Bildbearbeitungsprogramm mit einer digitalen Farbpipette gemessen und mit Zielwerten der Farbtargets verglichen. Denn wichtig ist, dass die Farbinformation in der Datei korrekt vorhanden ist. Sie kann dann zum Beispiel beim Erstellen von hochwertigen Prints reproduziert werden.

Beim Digitalisierungsprozess kommt es darauf an, dass man die Helligkeits- und Farbinformationen der Vorlage in ein genügend grosses Gefäss überführt, das sie alle aufnehmen kann, ohne dass die feinen Abstufungen verloren gehen. Dazu verwendet man bei bestimmten Vorlagetypen wie Negativen Dateien mit 16-bit pro Farbkanal. Zur Präsentation im Web können diese Masterdateien in kleinere 8-bit und sRGB Dateien umgerechnet werden. Die Farben sehen dann am Bildschirm immer noch gut aus, aber man würde diese reduzierten Derivate weder zum Drucken noch zur Nachbearbeitung verwenden.

Archivmaster und Derivate

Eine einzige Bilddatei kann meist nicht alle gewünschten Anforderung erfüllen. Um möglichen Zielsetzungen wie der Verwaltung, Vermittlung, Bewahrung, Dokumentation oder Rekonstruktion der fotografischen Bestände gerecht zu werden, ist deshalb die Erstellung von zwei oder mehreren Bilddateien nötig. Die Qualitätskriterien der Memoriav-Empfehlungen beziehen sich in erster Linie auf die Archivmasterdateien. Ausgehend von diesen können diverse Nutzungskopien (Derivate) erstellt werden, die ganz spezifischen Verwendungszwecken dienen. Für Archivmasterdigitalisate gelten andere und striktere Regeln als für Nutzungskopien. Auf die wichtigsten soll hier eingegangen werden.

Archivmasterdateien

Bei der Archivmasterdatei gelten die weiter oben beschriebenen Anforderungen, dass diese möglichst originalgetreu zu sein hat, was die Bildinformation, die Informationsdichte, den Tonwertumfang und die Farbverbindlichkeit angeht. Farb- und Tonwertverbindlichkeit wird erreicht durch Kalibrieren der Aufnahmesysteme. Für die Überprüfung des digitalen Bildes mit einer Farbkarte wie beispielsweise dem Colorchecker Digital SG stellen die Kompetenzstellen Metamorfoze oder FADGI öffentlich zugängliche Richtlinien zur Verfügung für die Digitalisierung des Cultural Heritage. Mithilfe von spezifischen Softwares oder Online-Plattformen können so verschiedene Parameter der Digitalisierung überprüft werden. Auch mit dem Objekt abgebildete Farb- und Graukeile können entsprechend dieser Guidelines valorisiert werden und geben späteren Nutzer:innen der Bilder eine messbare Referenz zur Überprüfung der Bildqualität. Die Auflösung gibt Aufschluss über die Informationsdichte des digitalen Bildes. Beim Scannen oder Abfotografieren der Originale ist wichtig, dass von Anfang an in der für die Archivmasterdateien vorgesehenen Endauflösung digitalisiert wird, sodass die Daten nach der Aufzeichnung nicht mehr interpoliert (d.h. in die gewünschte Auflösung umgerechnet) werden müssen. Denn jede Veränderung oder Weiterverarbeitung der Daten bedeutet Informationsverlust. Aus demselben Grund sollen die aufgezeichneten Bilder nicht geradegerichtet oder perspektivisch korrigiert werden. Einzig Drehungen in 90°-Schritten sind zulässig, da die Pixel so integer bleiben, d.h. nicht umgerechnet (interpoliert) werden. Da die Masterdatei möglichst identische Bildinformationen enthalten soll wie das Original, sind auch Retuschen oder Farbkorrekturen nicht zulässig. Einzige Ausnahme wäre das Ausflecken von Staub, der sich beim Digitalisieren auf den Abzug oder den Film gelegt hat. Allerdings lassen sich solche Staubkörner oft schlecht unterscheiden von Staubpartikel, die im Objekt eingeschrieben sind. Auf die Verwendung von automatischen Staub- und Kratzerentfernungsfilter sollte unbedingt verzichtet werden.

Die Master-Digitalisate von Negativen sollten ebenfalls in ihrer ursprünglichen Form belassen werden, d.h. weder ins Positive invertiert noch interpretiert werden. Bei Diapositiven, auch bei solchen die starke Farbverschiebungen aufweisen, soll sich die Farbigkeit am Zustand des Originals zum Zeitpunkt seiner Digitalisierung orientieren.

Archivmasterdateien sind für die digitale Langzeitarchivierung (DLZA) vorgesehen. Ihre Integrität und Langlebigkeit muss nach der Bildablage ins DLZA gewährleistet sein. Da viele Digitalkameras Bilddaten im RAW-Format generieren, sollten die Archivmasterdateien vor der Ablage unbedingt in ein Format umgewandelt werden, das für die DLZA empfohlen wird (TIFF / JPEG2000, siehe Bibliographie am Ende des Kapitels). Rohdatenformate sind meist vom Kamerahersteller entwickelte proprietäre Bildformate und für die langfristige Bildspeicherung nicht geeignet. Einzig das DNG-Format eignet sich für die Langzeit-Speicherung von Rohdaten.

Nutzungskopien

Nachdem eine Masterdatei an einem sicheren Ort abgelegt ist, können von deren Kopien beliebig viele Derivate erstellt werden, die den unterschiedlichsten Nutzungen dienen. Bei Digitalisaten von Abzügen möchte man vielleicht das Bild so beschneiden, dass der Farbkeil nicht mehr sichtbar ist oder weniger hoch aufgelöste Jpeg-Dateien generieren für ein einfacheres Handling. Auch Retusche und andere Eingriffe in die Bildinformation und -ästhetik sind hier grundsätzlich erlaubt, solange diese transparent gemacht werden, beispielsweise in den Bildendungen oder den Metadaten.

Eine besondere Bedeutung kommt der Erstellung von Derivaten bei Negativen zu, da die erzeugten Rohdaten erst durch Invertierung und Interpretation zu nutzbaren Bilddokumenten werden. Die digitalen Bildbearbeitung kommt dabei der Arbeit gleich, die zu analogen Zeiten in der Dunkelkammer geleistet wurde. Die Helligkeit von Bildern wird definiert, Kontraste werden gesteuert sowie Schatten- und Lichterzeichnung individuell beeinflusst, um ästhetisch ansprechende, positive Nutzungskopien zu erhalten. Da es für diese Editierung keine festen Referenzen und Regeln gibt, stellen sich komplexe, und nicht zuletzt ethische Fragen nach der Best Practice. Gibt es von einem Fotografen oder einer Fotografin im Bestand sowohl Abzüge wie Negative, so könnte es eine sinnvolle Vorgehensweise sein, sich an der Ästhetik der Vintage Abzüge zu orientieren. In jedem Fall sollte darauf geachtet werden, dass der analoge Charakter der Fotografien nicht verloren geht. Bei Diapositiven könnte bei der Bildbearbeitung und der anschliessenden Erstellung von Derivaten die Rekonstruktion von verloren gegangenen Farben oder die Eliminierung von Farbstichen im Vordergrund stehen.

Digitale Schärfung

Unsere Augen haben sich im Zuge des Digital Turn sukzessive an immer bessere Auflösungen der Bildschirme und Bilder, an höhere Bildschärfen und an kontrastreiche Bilder gewöhnt. Betrachten wir Vintage Abzüge aus dem 20. Jahrhundert mit unseren heutigen Sehgewohnheiten, so finden wir diese tendenziell unscharf und flau. Bei der Retro-Digitalisierung von historischer Fotografie sollte das Thema Schärfe deshalb mit der nötigen Sensibilität behandelt werden.

Viele Scanner und Digitalkameras verfügen über Automatismen, die bei der Bildaufzeichnung Schärfungsfilter anwenden, ohne dass dies explizit erwünscht ist. Doch ist ein Schärfungsfilter im Prinzip eine Funktion, der die originale Bildinformation verändert und manipuliert. Der höhere Schärfeneindruck kommt zustande, indem der Kontrast einzelner, nebeneinanderliegender Pixel zueinander vergrössert wird. Gerade bei körnigen Negativen kann das zu einem überschärften, unruhigen und hyperrealen Bildeindruck führen, wobei der analoge Charakter der Fotografien komplett verlorengeht. Deshalb sollten Schärfungsfilter nur äusserst moderat und bewusst eingesetzt werden. Bei der visuellen Erscheinung des digitalen Bildes sollten nicht unsere modernen Sehgewohnheiten ausschlaggebend sein, sondern der Vergleich mit dem analogen Abzügen aus der jeweiligen Zeit.

 

Abb. 3a: Beispiel für unschöne Überschärfung eines digitalisierten und interpretierten Negativs. Bild: Fotostiftung Schweiz
Abb. 3b: Beispiel für mediengerechte Schärfung. Bild: Fotostiftung Schweiz

Empfehlungen (Mindestanforderungen)

Archivmaster Aufsicht (Abzüge s/w und Farbe, Unikatverfahren, etc.)

Originalformat

Auflösung* (pixel per inch)

Farbmodus / Farbraum

Bittiefe pro Kanal

Dateiformat/Komprimierung

< A7

1000 ppi

Adobe RGB 1998

eciRGB_v2

8 oder 16 bit

TIFF/unkomprimiert oder LZW

JPEG2000/verlustfreie Komprimierung

A7 bis A5

600 ppi

Adobe RGB 1998

eciRGB_v2

8 oder 16 bit

TIFF/unkomprimiert oder LZW

JPEG2000/verlustfreie Komprimierung

A5 bis A3

400 ppi

Adobe RGB 1998

eciRGB_v2

8 oder 16 bit

TIFF/unkomprimiert oder LZW

JPEG2000/verlustfreie Komprimierung

A3 bis A2

300 ppi

Adobe RGB 1998

eciRGB_v2

8 oder 16 bit

TIFF/unkomprimiert oder LZW

JPEG2000/verlustfreie Komprimierung

> A2

200 ppi

Adobe RGB 1998

eciRGB_v2

8 oder 16 bit

 

TIFF/unkomprimiert oder LZW

JPEG2000/verlustfreie Komprimierung

* Die Auflösung bezieht sich immer auf die Originalgrösse des analogen Bilddokuments sowie der digitalen Datei und soll nach der Digitalisierung unverändert bleiben, d.h. nicht interpoliert werden. Bei den Angaben handelt es sich um Empfehlungen für die Mindestauflösung. Selbstverständlich kann jeweils eine höhere Auflösung gewählt werden, wenn dies technisch möglich ist und sinnvoll erscheint.

Archivmaster Durchsicht (Filmnegative, Filmdiapositive, Glasplattenverfahren, etc.)

Originalformat

Auflösung* (pixel per inch)

Farbmodus / Farbraum

Bittiefe pro Kanal **

Dateiformat/Komprimierung

Kleinbild

24 x 36 mm

4800 ppi

 

Adobe RGB 1998 eciRGB_v2

 

8 oder 16 bit

TIFF/unkomprimiert

JPEG2000/verlustfreie Komprimierung

> 24 x 36 cm

< 6 x 6 cm

3000 ppi

Adobe RGB 1998 eciRGB_v2

 

8 oder 16 bit

TIFF/unkomprimiert

JPEG2000/verlustfreie Komprimierung

Mittelformat

6 x 6 cm

6 x 7 cm

6 x 9 cm, u.a.

2000 ppi

Adobe RGB 1998 eciRGB_v2

 

8 oder 16 bit

TIFF/unkomprimiert

JPEG2000/verlustfreie Komprimierung

Grossformat

4 x 5’’

10 x 13 cm

1200 ppi

Adobe RGB 1998 eciRGB_v2

 

8 oder 16 bit

TIFF/unkomprimiert

JPEG2000/verlustfreie Komprimierung

> 4 x 5’’

> 10 x 13 cm

800 ppi

Adobe RGB 1998 eciRGB_v2

 

8 oder 16 bit

TIFF/unkomprimiert

JPEG2000/verlustfreie Komprimierung

* Die Auflösung bezieht sich immer auf die Originalgrösse des analogen Bilddokuments sowie der digitalen Datei und soll nach der Digitalisierung unverändert bleiben, d.h. nicht interpoliert werden. Bei den Angaben handelt es sich um Empfehlungen für die Mindestauflösung. Selbstverständlich kann jeweils eine höhere Auflösung gewählt werden, wenn dies technisch möglich ist und sinnvoll erscheint.

** Um eine optimale Weiterverarbeitung der digitalen Bilddaten zu gewährleisten, sollten die Archivmasterdateien in 16 bit encodiert werden. Gerade bei Negativmaterialien werden die Daten im Kontrast erheblich manipuliert, um ansprechende Nutzungsderivate zu erhalten. Deshalb ist es von Vorteil, auf genügend Bildinformation zurückgreifen zu können.

Für die digitale Langzeitarchivierung hat sich das TIFF-Format als Standard durchgesetzt. Die für die Anzeige notwendigen technischen Metadaten sind im TIFF 6.0 Baseline-Standard definiert. Vgl. dazu:

  • ETH-Bibliothek, Forschungsdatenmanagement und Datenerhalt: ETH Data Archive. Formatempfehlungen für Bilddaten für die digitale Langzeitarchivierung. Online, Stand: 20.9.2023

Beim JPEG2000 sollten die gewählten Settings dokumentiert werden. Vgl. dazu:

  • Library of Congress, Office of Strategic Initiatives; Robert Buckley, NewMarket Imaging: Using Lossy JPEG 2000 Compression For Archival Master Files, Version 1.1, 2013. Online, Stand: 20.9.2023

  • Richard Clark: JPEG 2000 standardization, A pragmatic viewpoint. Online, Stand: 20.9.2023

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  • Deutsche Forschungsgemeinschaft: DFG-Praxisregeln Digitalisierung. Online, Stand: 20.9.2023

  • FADGI, Federal Agencies Digital Guidelines Inititative: Technical Guidelines for Digitizing Cultural Heritage Materials, 2016. Online, Stand: 20.9.2023

  • Van Dormolen, Hans; Metamorfoze, National Programme for the Preservation of Paper Heritage: Metamorfoze Preservation Imaging Guidelines, Image Quality, version 1.0, January 2012 . Online, Stand: 20.9.2023.

Letzte Anpassung: September 2023


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