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 5.3 Übernahme von Filmen

5.3 Übernahme von Filmen

Filme auf Filmrollen in unterschiedlichen Formaten stellen ein einzigartiges Anschauungsmaterial dar, das es wegen seiner Vielfalt verdient, erhalten zu werden. Doch um diese Filme zu identifizieren, ihren Zustand einzuschätzen, sie zu konservieren und zu kopieren, benötigt man einerseits spezifische Kompetenzen und andererseits spezielle Infrastrukturen für die Aufbewahrung und Instandhaltung.

Den Wert eines Films als historisches Zeitzeugnis einzuschätzen, ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die ganz unterschiedliche Fachkenntnisse erfordert: die der archivierenden Institution, die eines Tonspezialisten und die eines Filmhistorikers. Um entscheiden zu können, welche Massnahmen Vorrang haben (Auswahl, Konservierung, Inventarisierung, Katalogisierung, Hinterlegung bei einer öffentlichen Einrichtung usw.) muss jeder Film oder Bildbestand unter Berücksichtigung aller drei Aspekte ausgewertet werden.

Jeder Film zersetzt sich über kurz oder lang. Manche kinematografischen Filmrollen sind entflammbar (z. B. die 35-mm-Rollen aus Zellulosenitrat). Gewisse in Zerfall begriffene Filmkopien können andere kontaminieren oder (etwa durch Schimmel) unsere Gesundheit gefährden.

Man kann die Bewertung eines filmischen Dokuments unterschiedlich in Angriff nehmen. Doch als Erstes sollte man immer an den Schutz des Dokuments denken: Verwenden Sie darum niemals mechanische Hilfsmittel, einen Filmprojektor oder ähnliche Bildbetrachter, und spulen Sie die Filmrolle nicht ab! Die Filmkopie könnte geschrumpft, brüchig oder durch die Verwendung beschädigt sein (meistens ist sie sogar alles auf einmal!). Das Format (also die Breite der Filmrolle) lässt sich leicht ermitteln, und ihre Länge kann man durch Messung des Filmradius auf der Spule oder dem Spulenkern feststellen.

Ausserdem sollte man nie vergessen, die Behälter (Schachtel aus Karton, Transportkoffer, Filmbox usw.) selbst zu fotografieren und die verschiedenen Beschriftungen, die sich darauf befinden, systematisch zu dokumentieren. Jedes Gesuch sollte mit so vielen Kontextinformationen wie möglich eingereicht werden: Man sollte erfahren, wer den Film eingereicht und wer ihn produziert hat. Wichtig sind auch Informationen über die technischen Gerätschaften, mündliche Berichte, gedruckte oder handschriftliche Unterlagen usw. Gesonderte Tonspuren, die zu einem Film gehören können, sollten ebenfalls mit eingereicht werden.

Jeder Film ist urheberrechtlich geschützt. Bevor man Filme kopiert oder öffentlich vorführt, sie als DVD herausgibt oder ins Netz stellt, muss vorher stets die Rechtslage geklärt werden. Dies gilt auch für private und Familienfilme. Eine Kopie, die hergestellt wird, um den Film zu erhalten, ist aus urheberrechtlicher Sicht jedoch zulässig.

Letzte Anpassung: März 2014


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