Fördergesuch Film
Memoriav unterstützt und begleitet umfassende Projekte zur Erhaltung des audiovisuellen Kulturgutes der Schweiz.
Informationen zu den kleinen Planungsprojekten, Sofortmassnahmen und Beratungsprojekten finden Sie hier.
Was ist Film?
Ein Film ist ein Streifen aus dünnem, transparentem und flexiblem Kunststoff, der mit einer für sichtbares Licht hochempfindlichen fotografischen Emulsion beschichtet und zur analogen (optisch-chemischen) Aufnahme von Einzelbildern bestimmt ist. Film kann Bilder negativ oder positiv festhalten, optional auch Toninformation beinhalten. Zu den digitalen Filmen werden nur hochaufgelöste Produktionen gezählt. Alle anderen digital hergestellten bewegten Bilder sind Videos.
Filme wurden und werden von allen Gesellschaftsschichten hergestellt, um Geschichten zu erzählen, Alltag zu dokumentieren oder ein Kunstwerk zu schaffen.

Beurteilungskriterien
Memoriav fördert Projekte, die zur langfristigen Erhaltung sowie zur Erschliessung, Vermittlung und Zugänglichkeit von Filmdokumenten beitragen. Gefördert werden Bestände von regionaler, nationaler oder internationaler Bedeutung. Die Nachhaltigkeit der Erhaltung und des Zugangs zu den Dokumenten muss gewährleistet sein.
Memoriav unterstützt gemäss Leistungsvereinbarung mit dem Bundesamt für Kultur BAK die Erhaltung von Helvetica und in begründeten Ausnahmefällen von Unica.
Als Helvetica werden audiovisuelle Dokumente bzw. Bestände definiert, die von gesamtschweizerischem Interesse sind und in der Schweiz entstanden sind oder einen engen geschichtlichen, kulturellen oder gesellschaftlichen Bezug zur Schweiz aufweisen. Unica definiert weltweit einzigartige Dokumente, deren Erhalt bedroht ist, und die für das kulturelle Leben der Schweiz von Bedeutung sind.
Einblicke

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Gesuchsverfahren
Um von Memoriav Förderbeiträge zu beantragen, muss unter Berücksichtigung der auf der Webseite publizierten Termine ein Fördergesuch eingereicht werden.
Die Geschäftsstelle bestätigt den Eingang des Gesuchs und bereitet die Beurteilung durch die Kompetenznetzwerke vor. Die Kompetenznetzwerke prüfen die Fördergesuche und stellen unter Einhaltung der Budgetvorgaben Antrag auf Förderung.
Die Direktion entscheidet aufgrund der Anträge der Kompetenznetzwerke über die Fördergesuche. Der Entscheid wird den Gesuchstellenden spätestens 30 Tage nach der Begutachtung durch die Direktion, i.d.R. im August, schriftlich mitgeteilt. Weitere Details zum Gesuchverfahren finden sich im Förderreglement.
Eingabefrist
Gesuche für Projekte, die im Jahr 2027 unterstützt werden sollen, sind bis am 31. März 2026 bei der Geschäftsstelle von Memoriav einzureichen.
Neben der Förderung umfassender Erhaltungsprojekte bietet Memoriav Unterstützung für kleine Planungsprojekte, Sofortmassnahmen und Beratungsprojekte. Antragsformulare zur Förderung kleiner Projekte können zu jedem Zeitpunkt eingereicht werden.
Kontakt
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie ein Projekt planen oder Fragen zur Projekteingabe haben.