Soutien Radio/TV
Das Bundesamt für Kommunikation BAKOM unterstützt Projekte, welche die dauerhafte Erhaltung und die Zugänglichmachung von Sendungen privater Schweizer Radio- und Fernsehveranstalter bezwecken. Informationen zu den kleinen Planungsprojekten, Sofortmassnahmen und Beratungsprojekten finden Sie hier.
Was sind Radio- und TV-Dokumente?
Radio und Fernsehen sind Massenmedien, die der Verbreitung von Inhalten an ein breites Publikum dienen. Radio überträgt akustische Signale wie Sprache, Musik oder Geräusche über elektromagnetische Wellen, Kabel oder das Internet. Fernsehen kombiniert bewegte Bilder mit Ton und nutzt dafür Übertragungswege wie terrestrische Sender (Antennenempfang), Kabel, Satellit oder Streamingdienste. Beide Medien können analog oder digital ausgestrahlt werden, wobei digitale Verfahren eine höhere Ton- und Bildqualität ermöglichen. Empfangsgeräte wandeln die übertragenen Signale in hörbare Töne und – beim Fernsehen – in sichtbare Bilder um.
Radio und Fernsehen finden Anwendung in privaten, institutionellen, wissenschaftlichen und künstlerischen Kontexten. Sie prägen seit Jahrzehnten die Informations- und Unterhaltungskultur, sowie die gesellschaftliche Entwicklung. Radio- und Fernsehinhalte werden seit jeher aufgezeichnet, um sie zeitversetzt nutzen oder archivieren zu können. Früher geschah dies vor allem auf Magnetband. Später erfolgten Aufzeichnungen meist digital – zuerst beispielsweise auf R-DAT und CD-R, danach auf Festplatten, Servern, USB-Sticks, in Mediatheken oder über Cloud-Dienste.
Erhaltung von Radio- und Fernsehsendungen
Radio- und Fernsehsendungen sind wichtige Bestandteile des audiovisuellen Erbes der Schweiz. Während die SRG seit Inkrafttreten der Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vom 1. Juli 2016 ihre Eigenproduktionen selber archiviert und der Öffentlichkeit auf geeignete Weise zugänglich macht, kann das BAKOM Archivierungsprojekte von privaten Veranstaltern unterstützen. Das BAKOM arbeitet dabei mit Memoriav zusammen.
Memoriav prüft die Unterstützungsgesuche und gibt dem BAKOM eine Empfehlung ab (préavis). Wird das Projekt vom BAKOM finanziell unterstützt, übernimmt Memoriav die Begleitung und Qualitätskontrolle.
Um Interessierten die Einreichung eines Unterstützungsgesuches zu erleichtern, stellt das BAKOM einen Leitfaden zur Verfügung. Er gibt über die Grundlagen, den konkreten Ablauf, die Rollenverteilung und die Ziele der Archivprojekte Auskunft.
Einblicke
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Fördergesuche
Eingabefrist
Gesuche für Projekte, die im Jahr 2027 unterstützt werden sollen, sind bis am 31. März 2026 bei der Geschäftsstelle von Memoriav einzureichen.
Neben der Förderung umfassender Erhaltungsprojekte leistet das BAKOM Unterstützungsbeiträge für kleine Planungsprojekte, Sofortmassnahmen und Beratungsprojekte. Antragsformulare zur Förderung kleiner Projekte können zu jedem Zeitpunkt eingereicht werden.
Kontakt
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie ein Projekt planen oder Fragen zur Projekteingabe haben.