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«Memoriav-Gesetz»

Bundesgesetz über die Ausrichtung von Finanzhilfen an den Verein Memoriav

 

Chronologie

12.09.2003: Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-NR) reicht eine Motion mit dem Titel «Sicherung der audiovisuellen Quellen» ein.

Die Motion wird am 17.3.2004 im Nationalrat und am 21.9.2004 im Ständerat angenommen und an den Bundesrat überwiesen. (Zur Diskussion im Nationalrat / im Ständerat)

 

07.06.2005: Im Bundesblatt werden die Entwürfe zu einem «Memoriav-Gesetz» und dem Bundesbeschluss sowie die Botschaft des Bundesrates dazu veröffentlicht:
– Bundesgesetz über die Ausrichtung von Finanzhilfen an den Verein Memoriav (Entwurf)
– Bundesbeschluss betreffend einen Zahlungsrahmen für eine Finanzhilfe an den Verein Memoriav in den Jahren 2006-2009 (Entwurf)
Botschaft des Bundesrates

 

16.12.2005: Das Bundesgesetz wird in den Schlussabstimmungen von National- und Ständerat angenommen. (Wortprotokolle)

10 ans Memoriav. Photo: Pierre-W. Henry, Neuchâtel

10 ans Memoriav. Photo: Pierre-W. Henry, Neuchâtel

18.04.2006: Bundesbeschluss betreffend Zahlungsrahmen für eine Finanzhilfe an den Verein Memoriav in den Jahren 2006-2009.

 

01.05.2006: Das Bundesgesetz über die Ausrichtung von Finanzhilfen an den Verein Memoriav wird in Kraft gesetzt.

Abschluss einer Leistungsvereinbarung zwischen Memoriav und dem Bundesamt für Kultur BAK für die Jahre 2006-2009.

 

08.12.2009: Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für Finanzhilfen an den Verein Memoriav in den Jahren 2010-2013.

Abschluss einer Leistungsvereinbarung (PDF in Französisch) zwischen Memoriav und dem Bundesamt für Kultur BAK für die Jahre 2010-2013.

 

1.1.2012: Das Kulturförderungsgesetz tritt in Kraft und löst das Bundesgesetz über die Ausrichtung von Finanzhilfen an den Verein Memoriav als gesetzliche Grundlage ab.

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