Radio- und Fernsehsendungen sind wichtige Bestandteile des audiovisuellen Erbes der Schweiz. Während die SRG seit Inkrafttreten der Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vom 1. Juli 2016 ihre Eigenproduktionen selber archiviert und der Öffentlichkeit auf geeignete Weise zugänglich macht, kann das BAKOM Archivierungsprojekte von privaten Veranstaltern unterstützen. Das BAKOM arbeitet dabei mit Memoriav zusammen.
Memoriav prüft die Unterstützungsgesuche und gibt dem BAKOM eine Empfehlung ab (préavis). Wird das Projekt vom BAKOM finanziell unterstützt, übernimmt Memoriav die Begleitung und Qualitätskontrolle.
Um Interessierten die Einreichung eines Unterstützungsgesuches zu erleichtern, stellt das BAKOM einen Leitfaden zur Verfügung. Er gibt über die Grundlagen, den konkreten Ablauf, die Rollenverteilung und die Ziele der Archivprojekte Auskunft.
Leitfaden für die Einreichung von Gesuchen um Finanzhilfe ⇓
Reglement zur Fördertätigkeit von Memoriav ⇓
Fördergesuch Ton – Formular als Word-Dokument ⇓
Fördergesuch Video – Formular als Word-Dokument ⇓
Fördergesuch Anhang – Aufstellung Budget und Finanzierungsplan für Förderprojekte ⇓
Die Eingabefrist für Gesuche für das Jahr 2025 ist abgelaufen. Beitragsgesuche für Projekte, die im Jahr 2026 unterstützt werden sollen, sind bis am 31. März 2025 bei der Geschäftsstelle von Memoriav einzureichen.
Die Fachleute des Kompetenznetzwerks Ton und des Kompetenznetzwerks Video stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Bestand Enzo Regusci. Foto: Jürg Hut, Zürich