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Bundesrat will Urheberrecht modernisieren

Der Bundesrat hat am 11. Dezember 2015 grünes Licht für die Eröffnung der Vernehmlassung zur Modernisierung des Urheberrechts gegeben. Eine Revision, die auch für den besseren Zugang zum audiovisuellen Kulturgut dringend nötig ist.

Mit der Revision soll unter anderem die Internet-Piraterie besser bekämpft werden, ohne dass dabei aber die Nutzer solcher Angebote kriminalisiert werden. Gleichzeitig werden die gesetzlichen Bestimmungen an die neusten technologischen Entwicklungen angepasst. Die Vorlage zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (URG) orientiert sich an den Empfehlungen der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12). Parallel zu dieser Vorlage wurden auch zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in die Vernehmlassung geschickt. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 31. März 2016. Zur Medienmitteilung des Bundesrats vom 11.12.2015

Stellungnahme von Memoriav zum Entwurf
der URG-Revision

Im Kern unterstützt Memoriav gemäss seiner Mission alle Anliegen und Vorschläge, die der Erhaltung, dem Zugang sowie der Vermittlung und Valorisierung des audiovisuellen Kulturerbes dienen.

Weil bezüglich URG die Meinungen der Vereinsmitglieder nicht in allen Punkten übereinstimmen, hat Memoriav mit seiner Stellungnahme nach bestem Wissen und Gewissen versucht, die Position der Mehrheit der Mitglieder mit Augenmass zu vertreten.
Zur Stellungnahme von Memoriav (PDF)

Die Schweizer Beatband "The Black Lions" mit ihrem Bandwagen, Januar 1969. Foto: Pfändler. Quelle:  © StAAG/RBA11-441_1
Die Schweizer Beatband "The Black Lions" mit ihrem Bandwagen, Januar 1969. Foto: Pfändler. Quelle: © StAAG/RBA11-441_1

Entdecken Sie in diesem Zusammenhang auch den Beitrag von Peter Mosimann im neuen Memoriav Bulletin: Zugang zum Kulturerbe – rechtliche Grenzen und Rahmenbedingungen.

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