Postulat des Nationalrates – basierend auf die Motion Uchtenhagen «Zentrale Phono- und Videothek» – bezüglich der Notwendigkeit, eine «nationale Phono- und Videothek zu errichten».
Die erste Arbeitsgruppe «Groupe de travail Patrimoine audiovisuel» (GTPAV) wird geschaffen mit dem Ziel, eine Lagebeurteilung der audiovisuellen Bestände in der Schweiz vorzunehmen und Vorschläge auszuarbeiten.
Das neue Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) Art. 69, Abs. 3: «Der Bundesrat kann vorschreiben, dass Aufzeichnungen wertvoller Sendungen einer nationalen Institution unentgeltlich zur Aufbewahrung überlassen werden.»
Das Konzept CIAV (Centre d’information de l’audiovisuel) wird dem Bundesrat vorgestellt
– Revision des Konzeptes
– Durchführung einer Sensibilisierungskampagne
Konzession SRG SSR, Art. 15, Abs. 1: «Die SRG SSR arbeitet mit den nationalen Medienarchiven zur Sammlung, Erfassung und Aufbewahrung der Aufzeichnungen ihrer Programme zusammen und hilft mit, sie der Öffentlichkeit für spätere Verwendung zur Verfügung zu stellen.»
Durchführung dringlicher Massnahmen im Bereich Ton, in Zusammenarbeit mit der Schweizer Nationalphonothek und den Radiostudios der SRG SSR.
Bundesgesetz über die Schweizerische Landesbibliothek (seit 2007 Schweizerische Nationalbibliothek)
Durchführung dringlicher Massnahmen im Bereich Film, in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Filmarchiv.
Das Konzept RIAV (Réseau d’information de l’audiovisuel) wird dem Bundesrat vorgestellt.
Durchführung dringlicher Massnahmen im Bereich Fotografie (Rettung der Sammlung Carlo Ponti).
Gründung des Vereins Memoriav