Werden audiovisuelle Werke online «aufgeschaltet», d.h. so zugänglich gemacht, dass Endverbraucher:innen in der Schweiz die Werke an Orten und zu Zeiten ihrer Wahl anschauen können, muss für dieses «Zugänglichmachen» eine Vergütung gezahlt werden. Das gilt auch für Online-Angebote von Gedächtnisinstitutionen wie Museen, Archive, Bibliotheken usw. und auch dann, wenn deren Angebote kostenlos sind.
Sie unterstehen daher einer Meldepflicht. Um den Aufwand überschaubar zu halten, konnte VMS, Memoriav und die Vereinigung der Schweizer Kunstmuseen gemeinsam mit den Verwertungsgesellschaften eine starke Vereinfachung des Meldesystems und einen Minimal-Pauschaltarif (nachfolgend «Pauschaltarif») für ihre Mitglieder erreichen. Der genaue Ablauf ist in einem Merkblatt festgehalten.
Datum :
Donnerstag, 30. März 2023, 13:30 bis 14:30 Uhr
Ort :
Virtuell via Zoom
Sprachen :
Deutsch und Französisch
Preis :
Gratis
Anmeldung :
Melden Sie sich bis zum 28. März 2023 mit einer E-Mail an info@memoriav.ch an. Wir schicken Ihnen anschliessend den entsprechenden Zoom-Link.
Zielgruppe:
Dieses Café ist offen für alle Personen und Institutionen, die mehr über die Nutzung von audiovisuellen Werken erfahren möchten.