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11.2 Dokumentation und Beschreibung von Tondokumenten

11.2 Dokumentation und Beschreibung von Tondokumenten

Nebst technischen Angaben zur Art der Aufnahme sind auch Informationen zur Entstehungsgeschichte der Tondokumente von zentraler Bedeutung. Foto: Schweizerische Nationalphonothek, Lugano

Die Dokumentation und Beschreibung von Tonträgern ermöglicht in erster Linie, Dokumente geordnet aufzubewahren und sie leicht wiederzufinden. Dank der detaillierten Beschreibung des Tonträgers und des Inhalts in einer Datenbank sind genaue und gezielte Abfragen möglich. Eine allgemeine Dokumentation über den Tonträger ist notwendig, häufig sogar unverzichtbar. Die Dokumente werden mit einem Kontext verknüpft, der dazu beiträgt, ihre Herkunft und Geschichte zu erklären. Der Nutzen der Kontextualisierung liegt vor allem für historische Tonträger und für Sammlungen auf der Hand, weil sie Geschichte und Kultur vermittelt, die nur auf diesem Weg zu erschliessen sind. Die Kontextualisierung umfasst die Herkunft und die Geschichte der Sammlungen sowie Biografien, Fotografien und verschiedene Dokumente, die zum Verständnis der Chronik der Geschichte beitragen. Die Dokumentation spielt eine besonders wichtige Rolle, wenn die Tonträger digitalisiert werden und die elektronische Kopie zwar den Inhalt speichert, aber die Bezugnahmen auf den Originalträger verliert.

Dokumentation und Tondokumente

Die wachsende Bedeutung der audiovisuellen Dokumente als fester Bestandteil des Weltgedächtnisses führte zu Weiterentwicklungen der Archivierungstätigkeit, die die institutionellen Archivare über- raschte. Die seit mehreren Jahrzehnten gesammelten praktischen Erfahrungen in der audiovisuellen Archivierung bieten heute eine Grundlage für die Kodifizierung dieser Tätigkeit. Die audiovisuelle Archivierung – d. h. die Sammlung, Aufbewah- rung, Verwaltung und das Zurverfügungstellen des audiovisuellen Erbes – hat an Bedeutung gewonnen und bildet heute einen eigen- ständigen Beruf. Da es sich um eine noch junge Tätigkeit handelt, entwickeln sich die Ressourcen und Kompetenzen fortwährend und schnell weiter.

Katalogisierungsregeln und -schemata

Im Laufe der-Jahre wurden bestimmte Katalogisierungsregeln ausgearbeitet, um Kataloge konsistent anzulegen und um den Informationsaustausch zu fördern (AACR2, ISBD, FIAF Cataloguing Rules for Film Archives, IAML International Cataloguing Code on Music usw.). Die Modelle sind allerdings durch ursprünglich für Bibliotheksmaterial konzipierte Strukturen geprägt, d. h. sie bilden eine mehr oder weniger angemessene Anpassung an diese Standards. Die Merkmale der Tondokumente werden «geopfert» bzw. in Schemata gedrängt, die ihre Besonderheit nicht zur Geltung bringen.

Tondokumente besitzen spezifische physische und bibliografische Eigenschaften: so ist insbesondere die Aufnahme durch den gespielten und für das Hören wiedergegebenen Ton gekennzeichnet. Ein Musikstück z. B. kann nicht unverzüglich genossen und gehört werden, ohne dass es umgesetzt wird. Die eigentliche Aufzeichnung besteht aus mehreren Schritten und Elementen: Musikwerk, Aufführung, Aufzeichnung, Wiedergabe in einem lesbaren Format und schliesslich Hören.

Ein wichtiger Schritt bei der theoretischen Beschreibung der komplexen Inhaltselemente betrifft das definierte Dokumentationsschema oder -konzept FRBR (Functional Requirements for Bibliographic Records). Dabei handelt es sich um eine Struktur, die auf dem Verhältnis zwischen dem Werk (= Musikkomposition), der Darbietung (=Aufführung), der Äusserung (= Formate) und dem Objekt beruht. Dies erleichtert die analytische Katalogisierung: Der Tonträger als Ganzes wird als Katalogisierungseinheit betrachtet und das aufgezeichnete Werk als unabhängige Einheit, die mit einem Tonträger mit verschiedenen Inhalten verbunden ist.

Wichtig ist auch der Vorschlag der IASA, die mit der Veröffentlichung «The IASA Cataloging Rules» versucht hat, die Regeln AACR2 und ISBE (NBM) durch die Erweiterung und Charakterisierung zu harmonisieren. Diese Arbeit zeugt von den kontinuierlichen Bemühungen zur Förderung des Austausches von Metadaten unter den gemein-samen Plattformen sowie über Internet (z. B. MARC, Dublin Core und MPEG-7).

Katalogisierungselemente

Regeln

Die folgenden Angaben sollen bestimmte grundlegende und logische Prinzipien niederlegen, um offensichtliche Widersprüche in der Katalogisierung von Tonträgern zu vermeiden. Die Erfassung und die Form der Daten müssen den Regeln und Methoden der jeweiligen Institution, die von den Benutzerbedürfnissen abhängen, entsprechen. Es gelten die allgemeinen Grundsätze der Katalogisie-rung: ein Maximum an Informationen anbieten, damit der Benutzer unter Einsatz aller Möglichkeiten suchen kann.

Informationsquellen

Bei solchem Material fehlt häufig die primäre Informationsquelle. Die für die Beschreibung zweckdienlichen Informationen sind auf dem eigentlichen Tonträger, auf dem Label, dem Deckblatt oder der Hülle und gegebenenfalls in den Broschüren und Begleitdokumenten zu finden. Um ausreichend konsistente Daten zu erzielen, muss eine Präferenzreihenfolge aufgestellt werden.

Daten

Unverzichtbare Informationsgruppen:

a) Beschreibung des physischen Tonträgers und der Veröffentlichung

b) Inhalt der Aufzeichnung und deren technischer Realisierung

c) Beschreibung der Kopien

d) Identifizierung

Formale technische Angaben

Jeder Tonträgertyp kann beliebige Inhalte enthalten und weist daneben eine spezifische Leseeigenschaft auf, die aufgezeigt wer- den muss, um den Inhalt zu erschliessen. Für die Katalogisierung der Tonträger und Tondateien müssen deshalb die Art des Tonträgers oder der Tondatei sowie die physisch-technischen Merkmale (Typ/Format des Tonträgers, Anzahl Tonträger, Wiedergabegeschwindigkeit, Dimensionen, Aufzeichnungstechniken, Material usw.) und der physische Zustand definiert werden.

Die mit der Veröffentlichung des Trägers publizierten Daten spielen eine wichtige Rolle für die Identifizierung der Produktion: Label, Bestellnummer der Schallplattenfirma, Matrizen-Nr. (vor allem für historische Tonträger), Strichcode oder sonstige Identifizierungscodes, Publikationsdatum sowie Inhaber von Urheber- oder Wiedergaberechten.

Angaben zum Inhalt

Titel: Auf einem Tonträger sind bisweilen mehrere wichtige Titel zu finden: Allgemeiner Titel des gesamten Tonträgers, Serientitel, Titel eines Musikwerks, Titel einer Radiosendung, Titel einer gesprochenen Aufnahme eines literarischen Werks, Interviews, einer wissenschaftlichen Forschung usw. Weitere detaillierte Beschreibungen – z. B. Genre, Aufnahmesprache und besonders für gesprochene Dokumente die Zusammenfassung, Schlüsselbegriffe, zitierte Namen, Orte und Daten sind für den Benutzer hilfreich, um sämtliche Dokumentenressourcen zu nutzen.

Beteiligte: Die Titel sind mit den jeweiligen Autoren (Komponist, Arrangeur, Songtexter, wissenschaftlicher Autor usw.) und mit den verschiedenen Kategorien der Beteiligten zu verbinden, die mit weiteren Details besser identifiziert werden (Interpret mit Instrument oder Stimme, Interviewter, Schauspieler mit Rolle, Informanten bei einer wissenschaftlichen Forschung usw.).

Aufnahme: Techniker, Bedingungen, Datum, Ort oder Raum, Umstände der Aufnahme: Alle diese Details müssen festgehalten werden, um das Tondokument im jeweiligen Kontext genauer zu positionieren.

Beschreibung der Kopien

Bisweilen ist die Übertragung des Inhalts auf einen anderen Träger zwecks Aufbewahrung oder Konsultation notwendig und praktisch. Allerdings besteht dabei die Gefahr, wesentliche Informations- oder Kontextelemente zu verlieren. Bei jeder Übertragung, Aufbewahrung und Restaurierung müssen die Vorgänge und die getroffenen Entscheidungen dokumentiert werden, um die Integrität der Werke langfristig zu sichern. Aus dem gleichen Grund dürfen die Konservatoren die Originaltonträger und die Verpackung nach der Übertragung nicht entsorgen, weil es sich um wertvolle Quellen für den technischen, historischen und kulturellen Kontext handelt, die nicht auf einen neuen Träger transferiert werden können.

Identifizierung

Die Archivnummer, die ein Dokument eindeutig kennzeichnet, soll erlauben, den Tonträgertyp beim ersten Lesen zu erkennen. Zudem soll die Archivnummer für digitalisierte Kopien als Filenummer beibehalten und in einem Informatiksystem aufbewahrt werden.

Einige Metadatenmodelle

Dublin Core Metadata Standard

Ein Satz von 15 Elementen (Titel, Verfasser oder Urheber, Thema und Stichwörter, etc.), mit Erweiterungsmöglichkeiten innerhalb eines Elementes (sog. Qualifiers) z. B. für Tonsammlungen und generell audiovisuelle Quellen. Dublin Core ermöglicht eine einfache Strukturierung von Metadaten und deren Austausch-barkeit. Ursprünglich gegründet zur Beschreibung von Internet-ressourcen, wird er immer mehr auch in Museen, Archiven oder Bibliotheken verwendet. Für die Beschreibung von spezifischen Ressourcen ist das Schema zwar oft zu generell bzw. erfordert eine Verfeinerung und Erweiterung der Datenbankfelder. Es wird aber empfohlen die 15 Elemente als Minimaldatensatz zu dokumentieren, unabhängig von der gewählten Datenbanklösung.

MPEG-7 Multimedia Content Description Interface

Ein internationaler Standard für die Beschreibung von Multi-media daten wie Bilder, Töne, Videos usw. Braucht XML zur Darstellung des Inhalts, unterstützt die Beschreibung auf Niveau Sequenz bzw. Shot und kann auch mit nicht auf Text basierten Metadaten umgehen (z. B. Synchronisation von Tonmodulation mit Text, Indexierung von Kamerabewegungen usw.).

MARC

MARC steht für MAchine Readable Cataloguing. Dieses Katalogisierungsformat eignet sich für den computerbasierten Austausch bibliographischer Informationen zwischen Institutionen. Es existiert in verschiedenen Varianten seit 1969; die wichtigste ist MARC21. In MARC werden die einzelnen Kategorien von bibliografischen Informationen in Teilfelder aufgegliedert und sind aufgrund von Nummerncodes immer identifizierbar. MARC ist die Grundlage für die meisten heute benutzten Bibliothekskataloge.

  • Dublin Core: Dublin Core Specifications, Online , Stand: 23.2.2022

  • MARC Standards, Online , Stand: 23.2.2022

  • MPEG-7 Homepage, Online , Stand: 23.2.2022

Letzte Anpassung: Juli 2021


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