Wenn historische Filme oder Videos neu veröffentlicht werden, ist oft von «restaurierter Fassung» die Rede. Dieser Begriff wird oft nach Eingriffen verwendet, die deutlich über die ethischen Schranken der Restaurierung hinausgehen, beispielsweise beim Beschneiden (Croppen) des Bildes für den Transfer eines Werks mit Seitenverhältnis 4:3 in 16:9, bei der automatisierten Kolorierung von Schwarzweissfilmen, beim Einsatz nicht zeitgenössischer Soundtracks für klassische Stummfilme. Aus diesem Grund haben sich für die Unterscheidung von Bearbeitungen innerhalb und ausserhalb der ethischen Grenzen die Begriffe Restaurierung und Rekreation eingebürgert. Rekreation gilt in Fällen, wo die beschriebenen ethischen Grenzen überschritten wurden und ein neues, dem Original ähnliches Werk erschaffen wurde.
Da die Einschätzung, ob es sich bei einer bearbeiteten Fassung um eine Restaurierung oder eine Rekreation handelt, meist sehr komplex und die Grenze schwer festzumachen ist, bleibt der Entscheid über diese Zuordnung kontextabhängig, sollte sich aber an den vorhandenen Normen orientieren (siehe auch «Ethische Normen» in Kapitel Reproduktion/Digitalisierung von audiovisuellen Dokumenten und Restaurierung und Digitalisierung von Filmen )
Letzte Anpassung: November 2019