Memoriav unterstützt und begleitet Projekte zur Erhaltung des audiovisuellen Kulturerbes der Schweiz. Um von Memoriav Förderbeiträge erhalten zu können, muss im Rahmen der auf der Webseite publizierten Termine ein Fördergesuch eingereicht werden. Die Kompetenznetzwerke begutachten die Beitragsgesuche und stellen unter Einhaltung der Budgetvorgaben Antrag auf Förderung. Die Direktorin entscheidet aufgrund der Anträge der Kompetenznetzwerke über die Fördergesuche. Der Entscheid wird den Gesuchstellenden spätestens 30 Tage nach der Begutachtung durch die Direktorin schriftlich mitgeteilt. Weitere Details zum Gesuchverfahren finden sich im Förderreglement.