Radio- und Fernsehsendungen sind wichtige Bestandteile des audiovisuellen Erbes der Schweiz. Während die SRG ihre Eigenproduktionen seit der Teilrevision des RTVG 2016 selber archiviert und der Öffentlichkeit auf geeignete Weise Zugang ermöglicht, kann das BAKOM Archivierungsprojekte von Privaten unterstützen. Das BAKOM arbeitet dabei mit Memoriav, dem Verein zur Erhaltung und Valorisierung des audiovisuellen Kulturguts zusammen.
Um Interessierten die Einreichung eines Unterstützungsgesuches zu erleichtern, stellt das BAKOM einen Leitfaden zur Verfügung. Er gibt über die Grundlagen, den konkreten Ablauf, die Rollenverteilung und die Ziele der Archivprojekte Auskunft. Zum Leitfaden
Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG)
Mit der am 1. Juli 2016 in Kraft getretenen Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) und der Verabschiedung der dazugehörigen Ausführungsbestimmungen wurden die Modalitäten der Erhaltung von Schweizer Radio- und Fernsehprogrammen festgelegt. Für die Archivierung der Programme der SRG und der privaten Schweizer Veranstalter sind zwei unterschiedliche Lösungen vorgesehen. Während die SRG verpflichtet ist, ihre eigenen Produktionen zu archivieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, trifft die privaten Veranstalter keine Archivierungspflicht. Sie können jedoch finanzielle Unterstützung für Projekte beantragen, um ihre Sendungen zu sichern. Radio- und Fernseharchive sind ein wichtiger Bestandteil des audiovisuellen Erbes.
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