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Die Geschichte von Memoriav

Aus dem anfänglichen «Versuchsprojekt» Memoriav ist eine etablierte Organisation geworden, die mit begrenzten Mitteln einen entscheidenden und nachhaltigen Beitrag zur Erhaltung des audiovisuellen Kulturerbes in allen Landesteilen der Schweiz erbringt.

Das audiovisuelle Kulturgut der Schweiz ist überaus reichhaltig und umfasst vielfältige Dokumente vom immateriellen Kulturerbe und ethnographischen Aufzeichnungen über Radio- und Fernsehdokumente bis hin zu Werbefilmen, Kunstvideos und Video-Games.

Der Verein vernetzt inzwischen alle Kantone und deren wichtigste Gedächtnisinstitutionen, die audiovisuelle Bestände betreuen, mit den nationalen Institutionen.

Memoriav ist die Kompetenzstelle für Fragen zu analogem oder digitalem audiovisuellem Kulturerbe.

Vereinsgründung

Der Verein Memoriav wurde im Jahre 1995 gegründet,

nachdem sich der Bund und andere involvierte Instanzen seit Ende der achziger Jahre Gedanken darüber gemacht hatten, wie man die Erhaltung und Vermittlung des audiovisuellen Kulturgutes der Schweiz am besten ermöglichen, unterstützen und koordinieren könnte. Da schnell klar wurde, dass eine weitere nationale Institution, z.B. in Form eines nationalen Zentrums für audiovisuelle Information, in der föderalistischen Schweiz politisch nicht durchsetzbar ist, entschieden sich 1995 folgende Institutionen zur Gründung von Memoriav:

Für die Koordination im Bereich Fotografie kommt 1998 als weiteres Gründungsmitglied hinzu: Schweizerisches Institut zur Erhaltung der Fotografie, Neuenburg

Aufbauphase

Nach der Durchführung diverser «Mesures d’urgence»-Projekte, die mittels Sonderbudgets finanziert wurden, erhält Memoriav seit 1998 einen jährlichen Bundesbeitrag, der mittlerweile glücklicherweise auf 3,12 Mio. CHF erhöht werden konnte.

Am 9. Juni 1997 beschliesst der Bundesrat, Memoriav in der Periode 1998-2001 mit jährlich 1,8 Mio. Franken zu unterstützen. Kurt Deggeller wird zum ersten Direktor ernannt und die Geschäftsstelle ausgebaut.

Anfang Juli 2001 erhöht der Bundesrat den Beitrag auf 3 Mio. Franken pro Jahr für die Periode 2002-2005. Die Projekttätigkeit wird ausgeweitet.

Etablierung

Gesetzliche Grundlagen und Leistungsvereinbarung

Am 16. Dezember 2005 verabschiedet das Parlament das Bundesgesetz über die Ausrichtung von Finanzhilfen an den Verein Memoriav. Mit einfachem Bundesbeschluss wird für die Periode 2006-2009 ein Rahmenkredit von 11,7 Mio. Franken bewilligt. Das Bundesgesetz tritt am 1. Mai 2006 in Kraft. Am 1. Juni 2006 schliessen Memoriav und das Bundesamt für Kultur eine Leistungsvereinbarung für die Periode 2006-2009 ab. Mit Bundesbeschluss vom 8. Dezember 2009 wird für die Jahre 2010-2013 ein Zahlungsrahmen von Fr. 12,8 Mio Franken gesprochen. Dank der Erhöhung der finanziellen Mittel soll insbesondere der online-Zugang zu audiovisuellen Dokumenten verbessert werden. Im März 2010 wird die Leistungsvereinbarung 2010-2013 (PDF in Französisch) mit dem Bundesamt für Kultur abgeschlossen.

Am 1. Januar 2012 tritt das Kulturförderungsgesetz mit der ersten Kulturbotschaft in Kraft und löst das Bundesgesetz über die Ausrichtung von Finanzhilfen an den Verein Memoriav als gesetzliche Grundlage ab. Die geltende Leistungsvereinbarung zwischen Memoriav und dem Bundesamt für Kultur wird bis Ende 2015 verlängert.

Die zweite Kulturbotschaft, die die Kulturpolitik des Bundes für die Jahre 2016 bis 2020 festlegt, widmet dem audiovisuellen Erbe erstmals ein eigenes Kapitel (s. Kapitel 2.2.4). Auf dieser Grundlage basiert die Leistungsvereinbarung 2016-2020 zwischen Memoriav und dem Bundesamt für Kultur. Aktuell ist die dritte Botschaft zur Förderung der Kultur mit entsprechender Leistungsvereinbarung für die Jahre 2021-2024 in Kraft.

Eine Mitarbeiterin von SAPA beim Entnehmen einer LTO-Kassette aus dem Massenspeicher. Dieser erstellt automatisch 3 identische Kopien, die über eine Software verwaltet werden. Foto: Rudolf Müller, Memoriav, 3.2.2020
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